OLG Hamm - Beschluß vom 10.11.1978 (2 Ss OWi 2528/78) - DRsp Nr. 1994/10944
OLG Hamm, Beschluß vom 10.11.1978 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 2528/78
DRsp Nr. 1994/10944
Gelangen die Akten der Bußgeldbehörde gem. § 69 Abs. 1 Satz 1 OWiG entgegen der Verfügung der Staatsanwaltschaft an das örtlich unzuständige Amtsgericht, so ist dieses funktionell unzuständig. Verfügungen des funktionell unzuständigen Amtsrichters haben keine verjährungsbrechende Wirkung.