I.
Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft - Verkehrsordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG, §§ 3 Abs. 3 Ziff. 1, 49 Abs. 1 Ziff. 3 StVO - eine Geldbuße in Höhe von 100 DM festgesetzt und aufgrund des Geständnisses des Betroffenen, der die Richtigkeit des Meßergebnisses nicht anzweifelt, die folgenden Feststellungen getroffen:
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