OLG Hamm - Urteil vom 21.11.1958 (1 Ss 1309/58) - DRsp Nr. 1994/11161
OLG Hamm, Urteil vom 21.11.1958 - Aktenzeichen 1 Ss 1309/58
DRsp Nr. 1994/11161
Die bloße Feststellung, es liege eine leichte Schramme vor, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme einer Körperverletzung. Dasselbe gilt von einem "schweren Schock".