OLG Karlsruhe - 05.09.1996 (19 U 131/95) - DRsp Nr. 1999/1759
OLG Karlsruhe, vom 05.09.1996 - Aktenzeichen 19 U 131/95
DRsp Nr. 1999/1759
Einer Lehrerin kann nach unfallbedingter Pensionierung vom Schädiger, den sie auf Ersatz ihres Verdienstausfallschadens in Anspruch nimmt, nicht ohne weiteres ein Mitverschulden deshalb entgegengehalten werden, weil sie ihre Restarbeitskraft nicht verwertet habe.