OLG Karlsruhe vom 05.11.1986
1 U 118/86
Normen:
BGB §§ 839, 254 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen:
VersR 1987, 1225

OLG Karlsruhe - 05.11.1986 (1 U 118/86) - DRsp Nr. 1994/11433

OLG Karlsruhe, vom 05.11.1986 - Aktenzeichen 1 U 118/86

DRsp Nr. 1994/11433

Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften müssen bei winterlicher Glätte grundsätzlich nachts überhaupt nicht und am Tag nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bestreut werden. Dabei sind als gefährlich nur solche Straßenstellen anzusehen, die wegen ihrer Besonderheiten die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahelegen, daß der Verkehrsteilnehmer die unter winterlichen Verkehrsverhältnissen allgemein erforderliche Sorgfalt walten läßt. (vgl. BGH VersR 1985, 189).

Normenkette:

BGB §§ 839, 254 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen
VersR 1987, 1225