OLG Karlsruhe - Beschluß vom 02.09.1993 (13 W 234/92) - DRsp Nr. 1995/3698
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 02.09.1993 - Aktenzeichen 13 W 234/92
DRsp Nr. 1995/3698
Die von der Staatskasse erklärte Aufrechnung gem. § 96aBRAGO wird auch dann wirksam, wenn die Abtretung des Auslagenerstattungsanspruchs erst nach der Aufrechnung erfolgt.