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Rechtsprechung
1997
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 28.07.1997
2 Ss 89/97
Normen:
StGB
§
316
;
Fundstellen:
DAR 1997, 456
NZV 1997, 486
VRS 94, 109
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 28.07.1997 (2 Ss 89/97) - DRsp Nr. 1998/355
OLG Karlsruhe,
Beschluß
vom 28.07.1997
- Aktenzeichen 2 Ss 89/97
DRsp Nr. 1998/355
»Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrradfahrern beträgt 1,6 o/oo.«
Normenkette:
StGB
§
316
;
Fundstellen
DAR 1997, 456
NZV 1997, 486
VRS 94, 109
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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