OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.12.1957 (5 U 40/57) - DRsp Nr. 1994/11623
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.12.1957 - Aktenzeichen 5 U 40/57
DRsp Nr. 1994/11623
Die von einem Unfallgeschädigten unmittelbar nach dem Eintritt des Schadens einem anderen Unfallbeteiligten gegenüber abgegebene schriftliche Erklärung, er erkenne die Schuld an dem Unfall an, hat in der Regel nur die Wirkung, daß der Geschädigte gegen den anderen keine Verschuldenshaftung mehr geltend machen kann; sie enthält dagegen im allgemeinen keinen Verzicht auf die Ansprüche aus § 7StVG.