OLG Koblenz - Beschluß vom 22.11.1984 (1 Ws 821/84) - DRsp Nr. 1994/11811
OLG Koblenz, Beschluß vom 22.11.1984 - Aktenzeichen 1 Ws 821/84
DRsp Nr. 1994/11811
1. Ein Polizeibeamter handelt rechtmäßig, wenn er auch den Beifahrer, auf dessen Schoß ein Kleinkind sitzt, auffordert, das Kind auf die hinteren Sitze zu verbringen, selbst wenn es dort allein wegen seines Alters und seines Gesundheitszustandes nicht sitzen kann. 2. Wird der Polizeibeamte bei der Fahrzeugkontrolle von dem Beifahrer ohne berechtigten Grund beleidigt und weigert sich dieser, seine Personalien anzugeben, so ist die vorläufige Festnahme des Beifahrers gerechtfertigt.