OLG Köln - 25.02.1986 (Ss 2/86) - DRsp Nr. 1994/12388
OLG Köln, vom 25.02.1986 - Aktenzeichen Ss 2/86
DRsp Nr. 1994/12388
Der bloße Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Berufungseinlegungsfrist beseitigt die Wirksamkeit eines in erster Instanz rechtskräftig verhängten Fahrverbots nicht. Der Verurteilte darf bis zum Erlaß des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses kein Kraftfahrzeug führen.