OLG Köln - Urteil vom 01.07.1993 (5 U 253/92) - DRsp Nr. 1994/2099
OLG Köln, Urteil vom 01.07.1993 - Aktenzeichen 5 U 253/92
DRsp Nr. 1994/2099
1. Eine Rückrechnung zur Feststellung der Alkoholkonzentration zur Unfallzeit ist erst ab dem Ende der Resorptionsphase möglich, das heißt erst ab 2 Stunden nach Trinkeinheit.2. Auch für das Versicherungsrecht gilt als Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Blualkoholkonzentration von 1,1 Promille.(Eingesandt vom 5. Zivilsenat des OLG Köln.)