OLG Köln - Urteil vom 21.10.1958 (Ss 279/58) - DRsp Nr. 1994/12681
OLG Köln, Urteil vom 21.10.1958 - Aktenzeichen Ss 279/58
DRsp Nr. 1994/12681
Ein Kraftfahrer darf einem Tier, das keine Gefahr für ihn bedeutet, nur ausweichen, wenn hierdurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können. Auf einen Grundsatz muß er sich einstellen.