OLG Stuttgart - Beschluß vom 17.12.1971 (2 Ss 621/71) - DRsp Nr. 1994/13592
OLG Stuttgart, Beschluß vom 17.12.1971 - Aktenzeichen 2 Ss 621/71
DRsp Nr. 1994/13592
Wer aus einer Vorfahrtstraße nach links in eine Seitenstraße abbiegt, muß, obgleich sein Vorfahrtrecht sich auf die ganze Straßenbreite erstreckt, in der Regel einen weiten Bogen fahren. Der ihm aus der Seitenstraße entgegenkommende Kraftfahrer darf sich normalerweise darauf verlassen, daß er ihm genügend Platz zum Rechtsabbiegen in die Vorfahrtstraße lassen wird.