OLG Stuttgart - Urteil vom 07.12.1977 (7 U 116/77) - DRsp Nr. 1994/13571
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.1977 - Aktenzeichen 7 U 116/77
DRsp Nr. 1994/13571
Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses an der Unfallstelle ohne vorherige Zustimmung des Versicherers stellt jedenfalls dann eine für die Deckungspflicht wesentliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dar, wenn dadurch die Interessen des Versicherers in besonders schwerwiegender Weise gefährdet werden.