OLG Stuttgart - 06.04.1977 (4 U 5/77)
Auch wenn der Eigentümer entschlossen ist, das beschädigte und reparierte Fahrzeug nie zu verkaufen, sondern es weiterhin zu benützen, hat er das Risiko der erhöhten Schadensanfälligkeit, hat also - wie der BGH [BGHZ [...]