OLG Zweibrücken - Beschluß vom 19.12.1996 (1 Ss 291/96) - DRsp Nr. 1997/6095
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19.12.1996 - Aktenzeichen 1 Ss 291/96
DRsp Nr. 1997/6095
Die zur Begründung eines Regelfahrverbots angestellte Erwägung, der Betroffene sei zur Vermeidung einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwecks stuhlgangsbedingten Aufsuchens eines Parkplatzes gehalten, notfalls (trotz Anwesenheit einer Beifahrerin) seinem Druck im Magen-Darmbereich während der Fahrt nachzugeben und die Verschmutzung seiner Wäsche in Kauf zu nehmen, überspannt die Anforderungen im Normalfall und kann allenfalls für konkrete Gefahrensituationen gelten.