OVG Bremen - Urteil vom 03.08.1993 (1 BA 17/93) - DRsp Nr. 1994/14027
OVG Bremen, Urteil vom 03.08.1993 - Aktenzeichen 1 BA 17/93
DRsp Nr. 1994/14027
Eine fehlende Bereitschaft zu einer Mitwirkung an der Täterfeststellung kann regelmäßig erst dann angenommen werden, wenn der Fahrzeughalter in Kenntnis des Ermittlungsstandes der Verwaltungsbehörde an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes nicht mitwirkt.