OVG Münster - Urteil vom 16.12.1983 (19 A 816/83) - DRsp Nr. 1994/14100
OVG Münster, Urteil vom 16.12.1983 - Aktenzeichen 19 A 816/83
DRsp Nr. 1994/14100
1. Zahlreiche Verstöße gegen Parkverbotsvorschriften können für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage verwertet werden, obgleich sie im Einzelfall jeweils mit einem Verwarnungsgeld zu ahnden und somit nicht im Verkehrszentralregister einzutragen gewesen waren. 2. Ermittlungsfehler bei der Aufklärung der Frage, wer als Fahrzeugführer Verkehrsvorschriften zuwidergehandelt hat, stehen einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn das Verhalten des Fahrzeughalters, der unrichtige, die Täterermittlung erschwerende Angaben gemacht hat, ursächlich für die Nichtfeststellung des Fahrers war.