OVG Münster - Urteil vom 26.05.1983 (4 A 1504/82)
Am 21.2.1981, einem Samstag, stellte der Kl. sein Kfz zwischen 13.35 Uhr und 13.45 Uhr auf der Straße B. in der Innenstadt von A. im Bereich eines absoluten Halteverbotes ab. Gegen 13.50 Uhr ließ ein Bediensteter des [...]