Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Dezember 2014 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die am 13. Mai 1970 geborene Klägerin schloss 1996 mit der Beklagten einen Rentenversicherungsvertrag auf ihr Leben. Danach stand ihr erstmals ab dem 1. Dezember 2027 ein Anspruch auf eine monatliche, lebenslange Altersrente zu. Die Versicherungsperiode be trug einen Kalendermonat.
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