Autorin: Kerschbaumer |
Aufwendungen für Pflegepersonal und -material sowie krankheitsbedingte Bedürfnisse werden ersetzt, jedoch nur bei tatsächlichem Anfall. Fiktive Kosten werden dagegen nicht berücksichtigt.
Ebenso wenig werden Trinkgelder für das Pflegepersonal im Krankenhaus ersetzt.
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