Das Urteil des Amtsgerichts Minden vom 15.10.2019 wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Minden hat den Betroffenen am 15.10.2019 wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr zu einer Geldbuße von 1.700,- € verurteilt und - unter Anwendung von § 25 Abs. 2a StVG - für die Dauer von drei Monaten verboten, im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Mit am 22.10.2019 beim Amtsgericht Minden eingegangenem Schriftsatz seiner Bevollmächtigten hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt und diese mit Schriftsatz seines für die zweite Instanz bestellten Verteidigers vom 17.02.2020 mit der Verletzung formellen und materiellen Rechts begründet.
II.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|