Pflichtversicherung

Autor: Göppl

Für alle Kraftfahrzeuge besteht Versicherungspflicht. Eine Ausnahmeregelung besteht nur für Militärfahrzeuge.

Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Unfall bei Sachschäden mit Pkw ca. 42.000 Euro, bei Personenschäden ca. 168.000 Euro (ca. 421.000 Euro bei mehreren Geschädigten). Bei der Schadensverursachung durch einen Omnibus beträgt die Mindestversicherungssumme bei Sachschäden ca. 84.000 Euro, bei Personenschäden ca. 168.000 Euro (1.2 Mio Euro bei mehreren geschädigten Personen).

Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen werden.