Pflichtversicherung

Autor: Göppl

Nach dem Verkehrsversicherungsgesetz von 1959 müssen alle Kraftfahrzeuge in Finnland haftpflichtversichert sein. Der Geschädigte kann die gegnerische Haftpflichtversicherung direkt verklagen.

Die Mindestversicherungssummen betragen:

Gegenstand

Betrag in Euro

Personenschäden

unbegrenzt

Sachschäden

3.300.000

Stand: 01.01.2002.