Pflichtversicherung

Autor: Göppl

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines privaten Versicherungsvertrags. Das hat zur Folge, dass kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht, wenn im Einzelfall diese gesetzliche Verpflichtung nicht beachtet wurde.

Die Mindestversicherungssummen betragen:

Gegenstand

Betrag in Euro

Personenschäden:

 

pro Person

pro Ereignis

10.000

30.000

Sachschäden:

 

pro Person

pro Ereignis

10.000

30.000

Stand: 04.01.2005.