Autor: Göppl |
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines privaten Versicherungsvertrags. Das hat zur Folge, dass kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht, wenn im Einzelfall diese gesetzliche Verpflichtung nicht beachtet wurde.
Die Mindestversicherungssummen betragen:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschäden: |
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pro Person pro Ereignis | 10.000 30.000 |
Sachschäden: |
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pro Person pro Ereignis | 10.000 30.000 |
Stand: 04.01.2005.
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