Autor: Hering |
In Estland berechnen sich die Gerichtskosten anhand eines Prozentsatzes vom Streitwert. Bis zu einem Streitwert von 10.000 EEK werden 10 % und darüber 5-7 % berechnet.
Die unterliegende Partei hat die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der obsiegenden Partei im angemessenen Umfang zu tragen.
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