Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Abstandsunterschreitung in Tatmehrheit mit fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung in zwei Fällen zu Geldbußen in Höhe von 50,-- Euro, 75 Euro und 100 Euro verurteilt und gegen den Betroffenen ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
1. Dem Betroffenen war auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist zu gewähren, nachdem sein Verteidiger es schuldhaft versäumt hat, die Rechtsbeschwerde rechtzeitig zu begründen, dieses Verschulden dem Betroffenen aber nicht zugerechnet werden kann, und die versäumte Handlung (Begründung der Rechtsbeschwerde) innerhalb der Wochenfrist des §
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