Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen [mit Ausnahme derer zum objektiven Tatbestand des § 323a StGB] aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Dortmund zurückverwiesen.
I.
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