I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "vorsätzlichen unzulässigen Anfahrens eines vollständig besetzten Taxistandplatzes" zu einer Geldbuße von 50,00 EUR verurteilt. Auf Antrag des Betroffenen hat der Senat durch den zuständigen Einzelrichter mit Beschluss vom heutigen Tage die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters zugelassen.
II.
Das zulässige Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie zur Zurückverweisung der Sache an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts.
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