Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 04.06.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage gegen die Beklagten zu 1) bis 3) wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens und der Streithelferin werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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