Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.
II.Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG).
III.Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Parkverstoßes zu einer Geldbuße von 15,00 € verurteilt und dazu festgestellt:
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|