Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung erster Instanz für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt).
Aufgrund einer behördeninternen Mitteilung des Gesundheitsamts wurde der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Cham bekannt, dass die Antragstellerin am 31. Dezember 2017 nach Art.
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