Unter Änderung der Nummer I. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. September 2018 wird die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nummer 1 des Bescheids des Landratsamts Main-Spessart vom 9. August 2018 wiederhergestellt.
II.Unter Änderung der Nummer II. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg trägt der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Die minderjährige Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der
Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge.
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