Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 22. Juni 2009 -
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 8. Mai 2009 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 9. April 2009 - 34.5 - 11.677 - wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
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