1. Das Urteil des Landgerichts Gera vom 03.03.2016, Az.:
Der Antrag auf Feststellung, dass der Rechtsstreit in Höhe von 3.961,94 € durch die Leistung der Vollkaskoversicherung inzwischen erledigt ist, wird abgewiesen.
Von den Kosten erster Instanz haben die Klägerin 43 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 57 % zu tragen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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