EuGH - Urteil vom 13.07.2006
Rs C-74/04 P
Normen:
EG Art. 81 Abs. 1 ;
Fundstellen:
JuS 2007, 494
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Begriff der Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Nachweis für das Vorliegen einer Vereinbarung - Sachgebiete: Wettbewerb

EuGH, Urteil vom 13.07.2006 - Aktenzeichen Rs C-74/04 P

DRsp Nr. 2006/22722

Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Begriff der Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Nachweis für das Vorliegen einer Vereinbarung - Sachgebiete: Wettbewerb

Normenkette:

EG Art. 81 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 3. Dezember 2003 in der Rechtssache T-208/01 (Volkswagen/Kommission, Slg. 2003, II-5141, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung 2001/711/EG der Kommission vom 29. Juni 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (Sache COMP/F-2/36.693 - Volkswagen) (ABl. L 262, S. 14, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat.

- Sachverhalt und rechtlicher Rahmen

2 Der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Sachverhalt und sein rechtlicher Rahmen, wie sie sich aus dem angefochtenen Urteil ergeben, können wie folgt zusammengefasst werden.