Rechtsnatur der Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung der Mutter bzw. Ehefrau
BGH, Urteil vom 17.10.1972 - Aktenzeichen VI ZR 111/71
DRsp Nr. 1994/5678
Rechtsnatur der Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung der Mutter bzw. Ehefrau
Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen wegen des ihnen durch den Tod der Ehefrau und Mutter entgangenen Unterhalts (Entziehung der Haushaltsführung) erwachsen jedem Berechtigten gesondert; dabei handelt es sich nicht um eine Gesamtgläubigerschaft.