So auch OLG Celle v. 10. 10.1968, DAR 1969, 158 = NJW 1969, 1353 u. BGH v. 15.4.1969, VersR 1969, 736 für Schadensersatzansprüche im Rahmen des Reichshaftpflichtgesetzes. - Zu 2. auch BGH v. 3. 3.1970, VersR 1970, 619.
Hinweis:
Die "gewandelte Sicht" zum Verständnis des Schadens betroffener Ehepartner, wie sie vorstehend insbesondere mit Bezug auf die BGH-Entscheidungen unter ES Kfz-Schaden K-2/1, 2 betont wird, hat der BGH mit Urteil vom 11.7.1972 (zitiert im Hinweis unter ES Kfz-Schaden L-2/24) abgerundet: Ebenso wie die Mverletzungsbedingt beeinträchtigte Haushaltsführung wirkt sich für den Ehemann der Ausfall der Partnerin in seinem Erwerbsgeschäft aus keine entgangenen Dienste sondern auszugleichendes Unterhalts-Defizit.
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