Rechtsstellung des Klägers im gerichtlichen Verfahren; Berechtigung zur Klageerweiterung
BGH, Urteil vom 03.07.1972 - Aktenzeichen III ZR 84/69
DRsp Nr. 1994/5689
Rechtsstellung des Klägers im gerichtlichen Verfahren; Berechtigung zur Klageerweiterung
Nach Wahrung der Ausschlußfrist des Art. 8 Abs. 10 FinVertr. durch eine rechtzeitige erhobene Klage sind die Parteien in ihren prozessualen Befugnissen nicht beschränkt. Der Kläger ist daher auch nicht gehindert, seine Anträge im Laufe des Rechtsstreits zu erweitern oder zu ändern.