Autor: Weinand |
In einem belgischen Verfahren hat jede Partei ihre eigenen Anwaltsgebühren in vollem Rahmen zu tragen. Einzig hat die unterliegende Partei in einem Zivilverfahren laut Art. 1022 des Gerichtsgesetzbuchs eine Prozessvergütung zu zahlen, welche durch das Gericht auf Basis des Streitwerts bestimmt wird.
Der Richter kann im Rahmen des Höchst- und Mindestbetrags, vom Basisbetrag ausgehend, unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der unterliegenden Partei, der Komplexität der Streitsache sowie vertraglich festgehaltener Aufwendungsentschädigungen der entschädigungsberechtigten Partei, die Prozessvergütung frei bestimmen.
Selbst bei Vertretung von mehreren Parteien, liegt der Betrag, zu dem die unterliegende Partei als Prozessvergütung verurteilt werden kann, maximal bei dem doppelten Wert des Höchstbetrags und wird vom Richter unter den Parteien aufgeteilt.
Aktuell sind folgende Beträge festgelegt:
Streitwert | Basisbetrag | Mindestbetrag | Höchstbetrag |
bis 250 Euro | 210 Euro | 105 Euro | 420 Euro |
von 250,01 Euro bis 750 Euro | 280 Euro | 175 Euro | 700 Euro |
von 750,01 Euro bis 2.500 Euro | 560 Euro | 280 Euro | 1.400 Euro |
von 2.500,01 Euro bis 5.000 Euro | 910 Euro | 525 Euro | 2.100 Euro |
von 5.000,01 Euro bis 10.000 Euro | 1.260 Euro | 700 Euro | 2.800 Euro |
von 10.000,01 Euro bis 20.000 Euro | 1.540 Euro | 875 Euro | 3.500 Euro |
von 20.000,01 Euro bis 40.000 Euro | 2.800 Euro | 1.400 Euro | 5.600 Euro |
von 40.000,01 Euro bis 60.000 Euro | 3.500 Euro | 1.400 Euro | 7.000 Euro |
von 60.000,01 Euro bis 100.000 Euro | 4.200 Euro |
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