Rückerstattung der Anwaltsgebühren

Autor: Weinand

In einem belgischen Verfahren hat jede Partei ihre eigenen Anwaltsgebühren in vollem Rahmen zu tragen. Einzig hat die unterliegende Partei in einem Zivilverfahren laut Art. 1022 des Gerichtsgesetzbuchs eine Prozessvergütung zu zahlen, welche durch das Gericht auf Basis des Streitwerts bestimmt wird.

Der Richter kann im Rahmen des Höchst- und Mindestbetrags, vom Basisbetrag ausgehend, unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der unterliegenden Partei, der Komplexität der Streitsache sowie vertraglich festgehaltener Aufwendungsentschädigungen der entschädigungsberechtigten Partei, die Prozessvergütung frei bestimmen.

Selbst bei Vertretung von mehreren Parteien, liegt der Betrag, zu dem die unterliegende Partei als Prozessvergütung verurteilt werden kann, maximal bei dem doppelten Wert des Höchstbetrags und wird vom Richter unter den Parteien aufgeteilt.

Aktuell sind folgende Beträge festgelegt:

Streitwert

Basisbetrag

Mindestbetrag

Höchstbetrag

bis 250 Euro

210 Euro

105 Euro

420 Euro

von 250,01 Euro bis 750 Euro

280 Euro

175 Euro

700 Euro

von 750,01 Euro bis 2.500 Euro

560 Euro

280 Euro

1.400 Euro

von 2.500,01 Euro bis 5.000 Euro

910 Euro

525 Euro

2.100 Euro

von 5.000,01 Euro bis 10.000 Euro

1.260 Euro

700 Euro

2.800 Euro

von 10.000,01 Euro bis 20.000 Euro

1.540 Euro

875 Euro

3.500 Euro

von 20.000,01 Euro bis 40.000 Euro

2.800 Euro

1.400 Euro

5.600 Euro

von 40.000,01 Euro bis 60.000 Euro

3.500 Euro

1.400 Euro

7.000 Euro

von 60.000,01 Euro bis 100.000 Euro

4.200 Euro