Rücktritt

Autorin: Merrath
Die hat die Rechtsprechung z.B. in folgenden Fällen bejaht:Viele kleine Fehler des Fahrzeugs können in der Gesamtschau zur Erheblichkeit des Mangels führen.Gemäß § Abs. Satz 1 sind dem Käufer im Rahmen der Rückabwicklung die notwendigen Verwendungen zu ersetzen. Verwendungen sind solche Vermögensaufwendungen, die der Sache zugute kommen, indem sie unmittelbar ihrer Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung dienen. Notwendig sind die Verwendungen, wenn sie zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind.Andere als notwendige Verwendungen, z.B. die Kosten für den Einbau eines Radios oder einer Anhängerkupplung sind dem Käufer nur dann zu erstatten, wenn der Verkäufer durch diese bereichert ist, § Abs. Satz 2 . Insofern kommt es darauf an, ob das Fahrzeug durch die Verwendung im Wert gestiegen ist. Ist dies der Fall, hat die Verwendung aber für den Verkäufer keinen Nutzen, kann er sich nur darauf berufen, dass er sich eine Bereicherung nicht aufdrängen lassen muss.