I.
Der Kläger kaufte am 24. Oktober 2002 bei der Beklagten einen neuen X C 2.2 für 32.720,- Euro. Der Kläger gab sein Altfahrzeug, einen X 2.0, für 9.600,- Euro in Zahlung und leistete zudem eine Baranzahlung in Höhe von 600,- Euro. Die restliche Kaufpreissumme wurde über die X-Bank in S. finanziert. Die vom Kläger zu leistenden Finanzierungsraten betragen monatlich 325,85 Euro. Das Fahrzeug wurde am 2. Januar 2003 zugelassen und an den Beklagten ausgeliefert.
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