ArbG Aachen, vom 05.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1780/90
LAG Köln, vom 03.07.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 305/91
Schadenersatz - Rückstufung in der Haftpflichtversicherung
BAG, Urteil vom 30.04.1992 - Aktenzeichen 8 AZR 409/91
DRsp Nr. 1993/1247
Schadenersatz - Rückstufung in der Haftpflichtversicherung
»Benutzt ein Arbeitnehmer zur Erledigung arbeitsvertraglicher Verrichtungen seinen privaten Pkw und zahlt der Arbeitgeber ihm die nach Steuerrecht anerkannte Kilometerpauschale, so hat der Arbeitgeber für die Kosten der Rückstufung in der Haftpflichtversicherung, die durch einen bei der Arbeitsverrichtung eingetretenen Unfall verursacht worden sind, nur einzutreten, wenn dies zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist.Haben die Parteien eine Kilometerpauschale vereinbart und war der Arbeitnehmer in der Auswahl seines Pkws und der Versicherungsgesellschaft frei, so ist im Zweifel anzunehmen, daß mit Zahlung der Kilometerpauschale auch Rückstufungserhöhungen in der Haftpflichtversicherung abgegolten sind.«