Die Klägerin verlangt von der Beklagten, ihrer früheren Dienstherrin, immateriellen Schadensersatz wegen einer Verletzung ihrer Gesundheit sowie ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und begehrt darüber hinaus die Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für ihr aus der geltend gemachten Persönlichkeitsrechtsverletzung künftig entstehende Schäden.
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