Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 14.03.2019, Aktenzeichen
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.01.2020.
Das Landgericht hat der Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung in erkannter Höhe stattgegeben.
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