Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.07.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|