Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 9.5.1992 gegen 13 Uhr auf der I-Straße in C geltend. Die Beklagte zu 1), die mit einem bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversicherten Pkw des Beklagten zu 2) aus einer Grundstückseinfahrt kam, kollidierte dabei mit dem auf der I-Straße fahrenden Pkw des Ehemanns der Klägerin.
Die Parteien streiten im wesentlichen darum, ob die Klägerin, die als Beifahrerin im Fahrzeug ihres Ehemannes saß, durch das Unfallereignis eine Zerrung der Halswirbelsäule mit krankhaften Folgewirkungen davontrug oder nicht.
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