I.
Der Kläger mit Wohnsitz in österreich mietete am 3. Juli 2003 bei der T-GmbH, deren Geschäftsführer der Beklagte war, einen Pkw VW Polo für die Dauer von 26 Wochen zu einem monatlichen Mietzins von 259,-- EUR. Vor Auslieferung des Pkw hatte der Kläger eine Kaution von 770,-- EUR zu zahlen. Der Kläger ermächtigte die Vermieterin, die jeweils fälligen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis im Abbuchungsverfahren zu erheben. Auf dem Mietvertragsformular waren alle Geschäftskonten der Vermieterin aufgeführt. Entsprechend bestätigte die Klägerin die Vereinbarung mit Auftragsbestätigung Nr. 171456 vom 8. Juli 2003.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|